Wir sind für Sie da 06831 460001, Fax 06831 460630, E-Mail info@ulrich-jochem.de
Das Arbeitsrecht deckt den Bereich der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Hierbei ist die abhängige Arbeit der Grundtatbestand. Wir kümmern uns um das Erstellen und die Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie die Abwicklung von Arbeitsverhältnissen.
Hierzu gehören im Rahmen des Individualarbeitsrechtes alle Pflichten und Haftungsfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, z. B.
Kündigungen Beurteilung der Wirksamkeit und Kündigungsschutzklage. Nach Aussprache einer Kündigung vertritt Sie Hr. Rechtsanwalt Ullrich Jochem und verhandelt für sie über eine Abfindung. Dazu gehört auch, die Beratung bzgl. Arbeitsamt und Krankenkasse und erforderlichenfalls auch die Vertretung gegenüber diesen Institutionen. Bei der Bearbeitung Ihres Falles werden alle arbeitsrechtlichen Vorschriften einschließlich des europäischen Arbeitsrechts in die Beurteilung mit einbezogen.
Befristete Arbeitsverträge Beurteilung der Wirksamkeit und Entfristungsklage
Arbeitszeiten Einhaltung der Arbeitszeiten
Überstunden Überstunden und deren Vergütung
Urlaub Urlaub und Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Lohn / Gehalt einschließlich deren gerichtlicher Durchsetzung
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitsschutz Einhaltung des Arbeitsschutzes
Versetzung Vermeidung von Versetzungen
Abfindung Verhandlung von Abfindungen in Aufhebungsverträgen in gerichtlichen Verfahren auch bei unwirksamer Befristung
Arbeitszeugnis Erstellung von Arbeitszeugnissen
Abmahnungen Maßnahmen gegen unberechtigte Abmahnungen
Wir beraten Sie auch, wenn es um die Einhaltung und Einforderung von Arbeitslöhnen geht, wie z. B. Einhaltung von Tarifverträgen und Mindestlöhnen.
Sie haben noch Fragen zum Arbeitsrecht? Kontaktieren Sie uns: Tel. 06831 460001