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Beim Zivilrecht geht es um das zwischenmenschliche Miteinander - ganz im Unterschied zum öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Unter das Zivilrecht fallen sämtliche Belange, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) abdeckt. Hierunter fallen juristische Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen. Im Gegensatz dazu tritt beim öffentlichen Recht eine Seite mit einer Hoheitsgewalt auf. Häufig wird mit dem Zivilrecht synonym auch der Begriff "Privatrecht" verwendet, auch wenn beide Begriffe nicht exakt deckungsgleich sind.
Im Zivilrecht geht es um Rechtsbeziehungen zwischen Menschen untereinander ohne jedweden staatlichen Einfluss. Eins der wesentlichen Gestaltungsmittel in Zivilrechtsfragen ist der privatrechtliche Vertrag. Sobald hierbei ein Rechtsstreit entsteht, geht es meist um die Frage: Wer will was von wem und warum? Aus dieser Frage ergibt sich der Rechtsgrund.
Typische Bereiche des Zivilrechts, in denen wir Sie gerne beraten und sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten, sind:
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